Erste Hilfe
Erste Hilfe Koffer – Betriebsverbandskasten für den Notfall
Das Thema Arbeitssicherheit spielt in Betrieben eine große Rolle und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese Tatsache wird durch eine massive Verschärfung der rechtlichen Vorgaben in den zurückliegenden Jahren untermauert. Gleichzeitig wurden vermehrt Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Im Südtiroler Zusatzgesetz, dem Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2005 Nr. 25, ist gesetzlich geregelt, dass jeder Betrieb einen Erste Hilfe Koffer an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren hat. Aus diesem Grund gehört der Koffer zur Grundausrüstung eines Betriebes. Als professioneller Anbieter führen wir Produkte für Rettungsorganisationen wie Feuerwehren, Bergrettungsdienste und Erste-Hilfe-Teams im Sortiment. Bei uns finden Sie qualitativ hochwertige Produkte im Erste-Hilfe-Bereich wie den Erste Hilfe Koffer für die Risikogruppen A, B und C. Der Betriebsverbandskasten enthält ein Sortiment sämtlicher Utensilien, die für eine medizinische Erstversorgung vorgeschrieben sind.
Jährliche Kontrolle des Betriebsverbandskastens
Unser Angebot beschränkt sich nicht allein auf die Lieferung eines Erste Hilfe Koffers mit allen vorgeschriebenen Produkten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine jährliche Kontrolle des Inhaltes an. Zahlreiche Medizinprodukte besitzen nur eine begrenzte Haltbarkeit und sind mit einem Verfallsdatum gekennzeichnet. Zu unserem Rundum-Service gehört die Überwachung der Verfallsdaten bei einzelnen Produkten des Betriebsverbandskastens. Damit sind wir das einzige Unternehmen in Südtirol, das diesen Service seinen Kunden anbietet. Wir behalten die Ablauffristen genau im Auge und informieren Sie über anstehende Verfallsdaten. Anschließend tauschen wir lediglich die betroffenen Erzeugnisse aus und Sie sparen auf diese Weise Zeit und Geld.
Medizinische Erstversorgung: Inhalt des Erste Hilfe Koffers
Der Inhalt unserer Erste Hilfe Koffer entspricht dem Ministerialdekret Nr.388 vom Jahr 2003,sowie den gesetzlichen Vorschriften für die Risikogruppen A, B und C laut Dekret des Landeshauptmannes Nr. 25 vom Jahr 2005 für die Regionen Südtirol und Trient. Neben sterilem Verbandsmaterial und Einweghandschuhen gehören Rettungsdecke, chirurgischer Mundschutz, Schere, Kochsalzlösung und Desinfektionslösung zur Ausstattung. Darüber hinaus ist der Betriebsverbandskasten für die Risikogruppen A und B mit einem Blutdruckmessgerät und einem Temperaturmessgerät ausgerüstet. Dem Koffer liegt eine Erste Hilfe Anleitung und ein Inhaltverzeichnis über sämtliche Produkte bei.